Hier finden Sie alle Informationen zum Thema COVID-19 (Coronavirus) und Ihrer gebuchten Reise bei AurumTours. Sowohl bei Reiseantritt, also auch während der Reise, können je nach Land unterschiedliche Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich dazu vor Ihrem Urlaub.

  • Woher bekomme ich Informationen über Reise- und Sicherheitshinweise für mein Urlaubsziel?

    Auf der Webseite des Auswärtigen Amts können Sie sich über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für bestimmte Länder oder Regionen informieren. Bitte beachten Sie, dass es Länder gibt, die Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland verhängt haben. Auch bei einer Reisewarnung führen wir gebuchte Reisen für Sie durch, sofern die Einreise in Ihr Urlaubsland möglich ist.

  • Kann ich meine Pauschalreise oder Hotelbuchung aufgrund einer Reisewarnung stornieren?

    Haben wir Ihre Reise bisher nicht abgesagt, gelten unverändert die in Ihrem Reisevertrag angegebenen Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. Sollten Sie Ihre Reise nicht antreten wollen, teilen Sie uns Ihren Stornierungswunsch telefonisch (+49 (0) 89 9982 99 531) oder per E-Mail (service@aurumtours.de) mit.

  • Welche Regeln gelten für die Ein- bzw. Durchreise?

    Beim Auswärtigen Amt erfahren Sie, ob eine Registrierung im Urlaubsland vor Reiseantritt notwendig ist und ob bei der Einreise ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorgelegt werden muss. COVID-Nachweispflichten können auch für Flugreisende bestehen, die lediglich an einem Flughafen umsteigen.

    Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Anreise über die Reisebestimmungen und über mögliche zu erbringende Gesundheitsnachweise zu informieren. Bitte beachten Sie dabei auch die entsprechenden Fristen zur Einreichung sämtlicher Nachweise.

  • Ich möchte mich für meine Reise impfen lassen. Wo bekomme ich einen Termin?

    Auf der Webseite „Zusammen gegen Corona“ vom Bundesministerium für Gesundheit werden alle Fragen zum Thema Impfung beantwortet. Dort erhalten Sie unter anderem Informationen darüber, wo Sie schnell und unkompliziert einen Termin in Ihrer Nähe bekommen und was Sie dafür mitbringen müssen.

  • Was erwartet mich in meinem Urlaubsziel?

    Auf der Webseite unseres Partners CHECK24 finden Sie ausführliche Informationen zu den Einreisevoraussetzungen und der aktuellen Situation in den am häufigsten gebuchten Urlaubsländern. Informieren Sie sich zusätzlich vor Ihrer Reise beim Auswärtigen Amt über die Lage in Ihrem Urlaubsland.

    Die Behörden in den Urlaubsregionen arbeiten gemeinsam mit den Hotels sowie den Tourismusverbänden daran, allen Reisenden einen sicheren und entspannten Urlaub zu ermöglichen.

  • Mit welchen Einschränkungen ist vor Ort zu rechnen?

    Alle Hotels sind dazu verpflichtet, Ihren Betrieb nach den aktuellen Verordnungen der lokalen Behörden auszurichten, um Ihnen einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Diese betreffen insbesondere die Einhaltung von Abstandsregelungen. Dadurch kann es in den Hotels zu Einschränkungen kommen, z.B. indem die Anzahl der Tische im Restaurant oder der Liegen am Pool/Strand reduziert werden wird. Der Umfang von Sport-, Spa- und Animationsprogrammen kann ebenfalls begrenzt werden.

    Aufgrund der erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist auch außerhalb des Hotels mit Einschränkungen zu rechnen. Die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land und können sich kurzfristig ändern.

    Wir weisen darauf hin, dass sich bei Einschränkungen durch Corona inner- oder außerhalb des Hotels keine Minderungsansprüche ergeben.

  • Ich befinde mich ein meinem Urlaubsziel und das COVID-19-Testergebnis ist positiv. Was muss ich jetzt tun?

    In jedem Fall müssen Sie sich umgehend bei Ihrer Hotelrezeption und bei unserem Serviceteam melden. Die örtlichen Gesundheitsbehörden stehen in engem Kontakt mit den Hotels und werden Sie über den weiteren Verlauf informieren. Die Bearbeitungsdauer und Maßnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich.

    Falls Sie Ihren Rückflug durch ein positives Testergebnis nicht wie geplant wahrnehmen können, helfen wir Ihnen gern beim Finden und Buchen einer Alternative. Bitte beachten Sie, dass Sie für alle entstehenden Mehrkosten selbst aufkommen müssen und AurumTours hierfür keine Kosten übernimmt.

  • Wer haftet im Falle einer Infektion mit COVID-19 während meines Urlaubs?

    Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen lässt sich die Gefahr einer Ansteckung nie gänzlich ausschließen. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt, ob Ihre Versicherung zusätzlich entstehende Kosten durch eine Behandlung oder durch Quarantänemaßnahmen in Ihrem Urlaubsland abdeckt. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass solche Kosten vom Reisenden selbst zu tragen sind.

  • Was passiert, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird?

    Wenn das Auswärtige Amt eine neue Reisewarnung ausspricht, müssen sich Reisende ohne vollständigen Impfschutz nach ihrer Rückkehr in Deutschland in Quarantäne begeben. Auf Geimpfte und Genese hat eine Reisewarnung keinen Einfluss. Lediglich wenn eine Region zu einem Virusvariantengebiet hochgestuft wird, gilt eine Quarantänepflicht auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.

    Selbstverständlich können Sie Ihren regulären Rückflug weiterhin nutzen. Falls Sie dennoch vorzeitig abreisen möchten, können Sie Ihren Ersatzflug selbstständig auf eigene Kosten buchen. Bitte lassen Sie sich im Hotel Ihren vorzeitigen Check-out schriftlich bestätigen.

  • An wen kann ich mich bei Fragen während meines Aufenthalts wenden?

    In Ihren Reiseunterlagen finden Sie alle wichtigen Kontakte, die Ihnen bei Fragen und Problemen vor Ort gern weiterhelfen.

  • Was ist bei der Rückkehr nach Hause zu beachten?

    Seit dem 11.06.2022 müssen Urlaubsrückkehrende und Einreisende keinen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) vorweisen. Wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, ist eine Registrierung unter www.einreiseanmeldung.de vorgesehen und eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Detaillierte Auskünfte und Informationen über aktuell geltende Quarantänevorschriften stellt das Auswärtige Amt bereit.

  • Bei mir wurde unmittelbar nach dem Urlaub COVID-19 diagnostiziert. Wie gehe ich jetzt vor?

    Laut der geltenden Meldepflicht müssen alle positiven Testungen auf das Corona-Virus beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Dies geschieht in der Regel automatisch, wenn das Ergebnis über eine offizielle Teststelle ermittelt wurde. Im Zuge der Kontaktverfolgung wird sich anschließend das Gesundheitsamt bei Ihnen melden, um zu erfragen, mit welchen Transportmitteln Sie unterwegs waren und in welcher Unterkunft sie übernachtet haben.

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